Anwaltskanzlei Kai H. Tange - Heide u. Brunsbüttel
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Danke für Ihr Interesse!

Muß ich mir alles gefallen lassen?

Der Chef/die Chefin sitzen ja doch am längeren Hebel ... denken viele - stimmt aber gar nicht! Das Arbeitsrecht hat eine umfassende Schutzfunktion, speziell für Arbeitnehmer/innen. Meistens läßt sich mehr machen, als Sie zunächst denken!

 

Gekündigt - was soll ich tun?!
Mein Gehalt kommt nicht pünktlich!
Ich hab' noch Urlaub zu kriegen ...
Gegen diese Abmahnung wehre ich mich!
Wir wollen einen Betriebsrat - wie geht das?
Meine Chefin will einen Aufhebungsvertrag mit mir machen ... darf ich das überhaupt?
Bekomm' ich eigentlich eine Abfindung?
Mit diesem Zeugnis bin ich nie und nimmer einverstanden ...

Wir zeigen Ihnen gern, daß nicht alles gilt, was der Chef/die Chefin sagen. Wir helfen Ihnen, schnell zu Ihrem Recht zu kommen.

Bedenken Sie, daß im Arbeitsrecht vielfach Fristen gelten. Wer sich zur Wehr setzen, Widerspruch erheben oder klagen will, muß manchmal zügig reagieren - lassen Sie sich deshalb möglichst bald von uns beraten!

 

Sonderproblem Kündigungsschutz

Wenn auf Ihren Fall das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muß eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist (gerechnet ab Zugang der Kündigung) beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ist die Frist versäumt, droht ein Rechtsverlust insgesamt!

Kai H. Tange - RA u. Fachanwalt f. Familien- u. Mietrecht  | tange@ra-tange.de