Sterben und erben, Sterben und vererben
Mit dem Gedanken an den Tod mag sich in unserer Gesellschaft kaum jemand befassen. Dabei stehen heute häufiger denn je zuvor stattliche Vermögen vor dem "Generationenwechsel". Es gibt gute Gründe, sich zu fragen: Welche erbrechtliche Lösung ist für mich/uns geeignet?
Mein Testament - handschriftlich oder notariell?
Der Ehepartner erbt alles, aber was ist mit den Pflichtteilen der Kinder?
Wie spare ich unnötige Erbschaftssteuer?
Eines der Kinder braucht das Geld jetzt - wie regeln wir das?
Wie soll ich mein Unternehmen vererben?
Meine Eltern haben mir nichts vererbt, bin ich ohne Rechte?
Dieses Testament ist nur durch Tricks und Betrug zustandegekommen ...
Die Erfahrung zeigt: Häufig wird (leider) gar kein Testament gemacht, und viele handschriftliche Privattestamente führen nicht zum gewünschten Ergebnis, weil ungeschickte Formulierungen gewählt oder Formvorschriften verletzt worden sind. Und die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn kein Testament vorliegt bzw. ungültig ist, führt manchmal bis in Seitenlinien der Familie, an die der Verstorbene nie und nimmer gedacht hat.
Oft kann es notwendig sein, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat zu Fragen des Erbrechts einzuholen. Wenn es um komplexe Familien- und/oder Vermögensverhältnisse geht, wenn die Unternehmensnachfolge gestaltet werden soll, wenn hohe Steuerlasten drohen.
Sollten Sie von der Erbfolge ausgeschlossen sein, ein Testament nicht akzeptieren wollen, besteht Streit über den Wert von Nachlaßgegenständen: Sichern Sie sich unabhängigen Rat - durch ein Beratungsgespräch mit uns!
Erbrecht - für uns auch eine Frage des Vertrauens und der Kreativität. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!