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Was wir tun Zu unserer breit gefächerten Ausrichtung im Zivilrecht zählen Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, privates Baurecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zu unserer Klientel gehören neben privaten Mandanten insbesondere mittelständische Betriebe, verschiedene Institutionen der Kredit- und Wohnungswirtschaft sowie Handwerksbetriebe.
Anwälte sind zum Auftreten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten im Bundesgebiet berechtigt. Zu unserem Einzugsgebiet gehören diese Gerichte: - Amtsgerichte
- Meldorf, Itzehoe, Husum, Rendsburg, Elmshorn und Pinneberg
- Landgerichte
- Itzehoe, Flensburg, Hamburg und Kiel
- Arbeitsgerichte
- Elmshorn, Flensburg und Kiel (auch LAG)
- Sozialgerichte
- Itzehoe, Schleswig und Kiel
- Oberlandesgericht
- Schleswig
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| | | | Kai H. Tange - RA u. Fachanwalt f. Familien- u. Mietrecht
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tange@ra-tange.de |
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