Anwaltskanzlei Kai H. Tange - Heide u. Brunsbüttel
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Was wir kosten

Die Tätigkeiten von Rechtsanwälten werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Welche Gebühr anfällt, richtet sich nach dem Auftrag. In welcher Höhe Gebühren entstehen, entscheidet sich nach dem (wirtschaftlichen) "Wert" einer Angelegenheit.

Auch Honororvereinbarungen sind zulässig und möglich. Solche Vereinbarungen müssen mit Ihnen gesondert verabredet werden.

Das RVG kennt unterschiedliche Gebühren für die außergerichtliche und die gerichtliche Tätigkeit Ihrer Rechtsanwältin/Ihres Rechtsanwalts – außergerichtlich beispielsweise die Beratungsgebühr und die Geschäftsgebühr, im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Auch eine Einigungsgebühr ist vorgesehen.

Kleinigkeiten, z.B. geringe Forderungen, ziehen auch nur geringe Gebühren nach sich. Höherwertige Angelegenheiten werden kostspieliger. 

Dazu ein Beispiel:

Die allgemeine, außergerichtliche Bearbeitung einer Forderung von 600,00 € läßt eine Regel-Geschäftsgebühr in Höhe von 58,50 € entstehen. Die gleiche Gebühr beläuft sich bei einem Gegenstandswert von 125.000,00 €, etwa in einer Nachlaßangelegenheit, auf 1.860,30 €; Auslagen und die Mehrwertsteuer kommt jeweils hinzu.

Wer als Privatperson anwaltlichen Rat im Rahmen einer sogenannten "Erstberatung" in Anspruch nimmt, darf - auch eine Regelung des RVG - mit einer Gebühr von maximal 190,00 € zuzügl. ges. USt.. belastet werden. In unserer Praxis fällt meistens ein Betrag von 85,00 € zuzügl. USt. an.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt – wenn Sie eine sogenannte Deckungszusage eingeholt haben - Ihre Versicherung anfallende Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Wer über wenig oder keine Einkünfte verfügt, kann Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe (im Familienrecht heißt es mittlerweile Verfahrenskostenhilfe) beanspruchen. Aber, Achtung: Diese „Sozialhilfe“ der Justiz gibt es nur, wenn auch Ihr Anliegen vor Gericht hinreichend Erfolgsaussicht hat, also nicht mutwillig bzw. aussichtslos erscheint. Und bezahlt werden aus der Staatskasse stets auch nur Ihre eigenen Kosten. Wenn Sie später ganz oder teilweise verlieren, zahlen Sie die Kosten des Gegners aus eigener Tasche.

Auch in allen Gebührenfragen beraten wir Sie gern, sprechen Sie uns einfach an!

Mehr Informationen zum Thema Gebührenrecht der Rechtsanwälte finden Sie im Internetauftritt der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de

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Kai H. Tange - RA u. Fachanwalt f. Familien- u. Mietrecht  | tange@ra-tange.de