Ob rechtliche Prüfungen, Recherchen und Ratschläge, außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen, Vertragsentwürfe und Verhandlungen - auf uns können Sie zählen. Rechtsanwalt Kai Tange ist seit 1996 zur Anwaltschaft zugelassen, führt - nach vorgeschriebenen Prüfungen, aber auch wegen nachgewiesener spezieller Kenntnisse und Erfahrungen - seit 2000 den Titel Fachanwalt für Familenrecht bzw. seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören vor allem zivilrechtliche Schwerpunkte - das Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Familienrecht.
Im Auftrag des Antsgerichtes Meldorf führt RA Tange regelmäßig Zwangsverwaltungen für Immobilien aller Art in Dithmarschen, Verfahrensbeistandschaften für Kinder in Familiensachen sowie Verfahrenspflegschaften in Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten.
Kai H. Tange - RA u. Fachanwalt f. Familien- u. Mietrecht
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