Anwaltskanzlei Kai H. Tange - Heide u. Brunsbüttel
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Verträge müssen gehalten werden ...

... lautet eine alte Regel, die es schon im Römischen Recht gab. 

Das stimmt nicht immer, so dass es sich lohnen kann, Verträge (die Sie für unabänderlich bzw. bindend halten) anwaltlich überprüfen zu lassen.

Manche Regelungen sind unwirksam, einzelne Klauseln - dies gilt vor allem für das "Kleingedruckte", die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen - sind nicht erlaubt. Und in anderen Fällen hat die Rechtssprechung schon allzu ungünstige Rechtsfolgen korrigiert.

Andererseits bieten Verträge, die verbindlich sind, den Vertragspartnern Klarheit, Schutz und Sicherheit. Deshalb ist es oft sinnvoll, einmal Besprochenes schriftlich zu fixieren - damit man sich auch bei "Regenwetter" in der Vertragsbeziehung noch daran erinnert. Zusagen, die Ihnen jemand macht, etwa bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses, bei Anmietung einer Wohnung oder beim Verkauf von gebrauchten Pkws, sollten unbedingt schriftlich vorliegen. Im Streitfall verbessert das Ihre Beweislage enorm!

Leistungen, die Sie erbringen müssen und erbracht haben, sollten belegbar bleiben. Auch unter Freunden und in der Familie ist eine Quittung nicht ehrenrührig. Und wichtige Schreiben undoder Kontoauszüge, aus denen sich Nachweise ergeben, sollten Sie aufheben!

Manchmal ist es übrigens gut und besser, wenn Sie vor Vertragsschluß kommen, um sich einen  Rat zu holen oder mit der passenden Formulierung helfen zu lassen. Das spart - später! - nicht selten Zeit, Nerven und Geld ...

Kai H. Tange - RA u. Fachanwalt f. Familien- u. Mietrecht  | tange@ra-tange.de